Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Rheinland-Pfalz

Um was geht es?
Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz bietet Ihnen hier die Möglichkeit, sich über die Beteiligungsplattform online an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.

Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen.

Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst daher die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan.

Hierzu ist es notwendig, dass aufgezeigt wird, welche Lärmminderungsmaßnahmen der Pläne bislang umgesetzt oder verworfen wurden und welche weiteren Maßnahmen aktuell angedacht und geprüft werden.

Mit dieser ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans begonnen. Im Rahmen der Beteiligung können Sie nun Ihre Anregungen und Vorschlägen abgeben.

Für die drei Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen wurde die Zuständigkeit nicht geändert, daher führen diese wie bisher die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch.

Was ist bis jetzt passiert?
Zunächst wurde entsprechend den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Lärmkartierung als Basis für den Lärmaktionsplan erstellt. Sie finden die Lärmkartierung LK-2022 auf unserer Internetseite
Umgebungslärm.rlp.de
(Link: https://umgebungslaerm.rlp.de )unter
Lärmkartierung 2022
(Link: https://map-umgebungslaerm.rlp-umwelt.de/laermkartierung/index.php?service=laermkartierung_2022 )

Die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne wurden von den zuständigen Gemeinden (z. B. Verbandsgemeinden) unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange erstellt. Die Kurzfassungen der Lärmaktionspläne finden Sie bei den Dokumenten des Beteiligungsverfahrens.

Wer kann sich wie beteiligen?
Grundsätzlich können sich alle Bürgerinnen / Bürger, Träger öffentlicher Belange, Unternehmen, Verbände und sonstige Gruppen an der Aufstellung des Lärmaktionsplans beteiligen.

Hier haben Sie nun vom 28. November 2022 bis 28. Februar 2023 die Möglichkeit, die bisherigen Maßnahmen zu kommentieren und weitere Vorschläge für die Lärmminderung einzubringen. Auch Hinweise zu den kartierten Bereichen und neue Vorschläge zur Minderung des Umgebungslärms können Sie einbringen. In der interaktiven Karte können Sie zudem Ihren Wohnort markieren und ebenfalls eine Stellungnahme verfassen.

Wieso eine Online-Beteiligung?
Online eingegangene Stellungnahmen werden im Abwägungsprozess genauso geprüft und berücksichtigt wie schriftlich abgegebene Stellungnahmen. Die Abgabe einer Stellungnahme über die Beteiligungsplattform ermöglicht eine schnellere Erfassung, Bearbeitung und Auswertung Ihrer Stellungnahme. Dies trägt zur Verkürzung der Verfahrensdauer bei.

Was passiert nach der Öffentlichkeitsbeteiligung?
Nach Abgabe Ihrer Eingabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ihre Eingabe wird anschließend ausgewertet. Soweit neue Maßnahmenvorschläge vorgebracht werden, werden diese auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Nach durchgeführtem Abwägungs-, Abstimmungs- und Bearbeitungsprozess und Erstellung des Entwurfs des landesweiten Lärmaktionsplans erfolgt die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Offenlage des Planentwurfs. Auch für die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung ist vorgesehen, dass Stellungnahmen abgegeben werden können.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans durchläuft danach einen weiteren Abwägungs-, Abstimmungs- und Bearbeitungsprozess. Nach Fertigstellung und öffentlicher Bekanntgabe tritt der fortgeschriebene Lärmaktionsplan in Kraft.

Noch Fragen?
Weitere Fragen können Sie gerne über die unter „Kontakt“ genannten Wege an das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz richten.